Datenschutz

Datenschutzerklärung
Wir nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.
Diese Datenschutzerklärung informiert Sie über Art, Umfang und Zweck der Verarbeitung. Die verwendeten Begriffe entsprechen den Definitionen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Artikel 4.
 
Verantwortlicher
Maria Henn mit Kontakt
Arten der verarbeiteten Daten
– Kontaktdaten (wie Vor-/Nachname, Rufnummer)
– Nutzungsdaten (wie abgerufene Webseiten, Interesse an Inhalten, Zugriffszeiten)
– Kommunikationsdaten (wie IP-Adresse, Browserversion)
Kategorien betroffener Personen
– Nutzer dieser Webseite.
Zweck der Verarbeitung
– Bereitstellung von Unternehmensinformationen
– Bereitstellung von Kontaktmöglichkeiten
– Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Webseite
– Marketing und Analyse des Nutzerverhaltens
Verwendete Begrifflichkeiten
Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden “betroffene Person”) beziehen. Als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann.
Verarbeitung ist jeder mit oder ohne Hilfe von automatisierten Verfahren ausgeführter Vorgang oder jeder Ablauf im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten, wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung.
Als Verantwortlicher wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet bezeichnet.
Relevante Rechtsgrundlagen
Grundlage des Datenschutzrechts ist das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen. Entsprechend des Artikels 13 DSGVO informieren wir Sie über die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen. Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Artikel 6 Absatz 1 a und Artikel 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Artikel 6 Absatz 1 b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Artikel 6 Absatz 1 c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Artikel 6 Absatz 1 f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Artikel 6 Absatz 1 d DSGVO als Rechtsgrundlage.
Zusammenarbeit mit Dritten oder Auftragsverarbeiter
Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis, wenn Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unseres berechtigten Interesses.
Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage der Auftragsverarbeitung beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Artikels 28 DSGVO.
Übermittlungen in Drittländer
Es erfolgt keine Übermittlung an Drittländer.
Rechte der betroffenen Personen
Auskunft (Artikel 15 DSGVO)
Die betroffene Person hat das Recht, eine Bestätigung zu verlangen, ob betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Ist das der Fall, hat sie ein Recht auf Auskunft über diese Daten sowie über Informationen unter anderem über die Verarbeitungszwecke, deren Herkunft, Empfänger, über die Dauer der Speicherung sowie über ihre Rechte.
Berichtigung (Artikel 16 DSGVO)
Die betroffene Person hat das Recht, die Berichtigung oder Vervollständigung der unzutreffenden personenbezogenen Daten zu verlangen.
Löschung (Artikel 17 DSGVO)
Die Betroffenen haben das Recht, die Löschung ihrer Daten zu verlangen – zum Beispiel wenn diese zu dem Zweck, zu dem sie ursprünglich erhoben oder verarbeitet wurden, nicht mehr erforderlich sind oder die dazu erteilte Einwilligung widerrufen wurde. Als besondere Ausformung des Löschungsanspruches besteht nun auch ein “Recht auf Vergessen werden”, wenn die verantwortliche Stelle die zu löschenden Daten öffentlich gemacht hat. Dann muss sie vertretbare Schritte unternehmen, um die Stellen, die diese Daten verarbeiten, zu informieren, dass die betroffene Person von ihnen die Löschung aller Links zu diesen Daten, von Kopien oder Replikationen verlangt.
Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 DSGVO)
Die betroffene Person kann in bestimmten Fällen auch die Einschränkung der Verarbeitung verlangen. Zum Beispiel: Wenn die betroffene Person Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt hat und noch nicht feststeht, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen.
Recht auf Übertragbarkeit (Artikel 20 DSGVO)
Das Recht auf Datenübertragung gibt betroffenen Personen unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch, eine Kopie der sie betreffenden personenbezogenen Daten in einem üblichen und maschinenlesbaren Dateiformat zu erhalten.
Beschwerde (Artikel 77 DSGVO)
Betroffene Personen haben das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.
Widerrufsrecht (Artikel 7 Absatz 3 DSGVO)
Betroffene Personen haben das Recht, erteilte Einwilligungen mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen.
Widerspruchsrecht (Artikel 21 DSGVO)
Betroffenen Personen können der zukünftigen Verarbeitung Ihrer Daten jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.
Löschung von Daten
Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Artikel 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. Das gilt zum Beispiel für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.
Erhebung von Zugriffsdaten und Protokolldateien
Auf Grundlage unseres berechtigten Interesses (Artikel 5. Absatz 1 f DSGVO) speichern wir zur Sicherstellung der Verfügbarkeit Daten über jeden Zugriff auf den Web-Server. Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, Datenmenge, Statusmeldungen, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, IP-Adresse und ggf. weitere technische Informationen.
Protokolldateien werden aus Sicherheitsgründen für die Dauer von maximal 7 Tagen gespeichert und danach gelöscht. Daten für Beweiszwecke werden bis zur Klärung des jeweiligen Vorfalls von der Löschung ausgenommen.
Kontaktaufnahme
Bei der Kontaktaufnahme (wie eMail, Kontaktformular, Telefon) werden Angaben des Nutzers zur Bearbeitung der Anfrage und der für die Abwicklung notwendigen Schritte verarbeitet. Die Angaben der Nutzer können in einem geeigneten Programm zur Kundenverwaltung oder vergleichbarer Organisation gespeichert werden.
Wir löschen die Daten, die aufgrund der Anfragen gespeichert wurden, sofern diese nicht mehr erforderlich sind und die gesetzlichen Archivierungspflichten nicht entgegensprechen.
Cookies und Widerspruchsrecht bei Direktwerbung
Als Cookies werden kleine Dateien bezeichnet, die auf Rechnern der Nutzer gespeichert werden. Innerhalb der Cookies können verschiedene Informationen gespeichert werden. Ein Cookie kann dazu dienen, Informationen zu einem Nutzer (wie Browserversion, Interesse des Nutzers) während oder auch nach seinem Besuch innerhalb einer Webseite zu speichern. Diese Cookies können temporär oder permanent gespeichert werden.
Wir können temporäre und permanente Cookies einsetzen und klären hierüber im Rahmen unserer Datenschutzerklärung auf. Falls die betroffene Person nicht möchte, dass Cookies auf ihrem Rechner gespeichert werden, wird sie gebeten, die entsprechende Option in den Systemeinstellungen ihres Browsers zu deaktivieren. Das Verhindern von Cookies kann zu Funktionseinschränkungen dieser Webseite führen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Urheberrecht
1.1 Urhebererklärung
Die Künstlerin / Der Künstler / Die Künstlergruppe versichert, dass sich das Werk
in ihrem/seinem alleinigen Eigentum befindet und frei von Rechten Dritter ist.
Sie/Er versichert darüber hinaus, dass das Werk eine eigenständige Arbeit von
ihr/ihm ist.
1.2 Nutzung und Verwertung
Jede Nutzung und Verwertung des Werkes ist nur nach Unterrichtung und mit
Zustimmung der Künstlerin / des Künstlers / der Künstlergruppe erlaubt und gilt
nur für die vereinbarte Dauer und den vereinbarten Zweck.
Mit dem Besitz des Werkes sind – sofern nicht anders vereinbart – keine Verwertungs-
oder Nutzungsrechte nach dem Urheberrechtsgesetz verbunden; dies
gilt insbesondere für das öffentliche Ausstellen.
1.3 Namensnennung
Bei jeder Nutzung des Werkes ist der Name der Künstlerin / des Künstlers/
der Künstlergruppe (Urheberin/Urheber) zu nennen.
1.4 Angemessene Vergütung
Für jede Nutzung oder Verwertung des Werkes hat die Künstlerin / der Künstler /
die Künstlergruppe Anspruch auf angemessene Vergütung (§ 32 UrhG – Urheberrechtsgesetz).
1.5 Veröffentlichungen
Sämtliche Abbildungen, Reproduktionen und Publikationen des Werkes bedürfen
des Einverständnisses der Urheberin / des Urhebers.
Zur Werknutzung überlassene Unterlagen (Fotos, Dias, Texte u. a.) dürfen nur
mit Einverständnis der/des auf den Unterlagen genannten Künstlerin/
Künstlers//Künstlergruppe und unter Nennung ihres/seines Namens veröffentlicht
werden.
1.6 Aktuelle Berichterstattung zur Ausstellung
Im Zusammenhang mit einer Ausstellung ist das Recht zur aktuellen Berichterstattung
über das Werk eingeräumt, ebenso das Recht zur Abbildung des Werkes
auf Plakat, Einladung, im Internet sowie im Katalog.
1.7 Folgerecht/Zugangsrecht
Das Folgerecht (§ 26 UrhG) und das Zugangsrecht (§ 25 UrhG) werden anerkannt.
Darüber hinaus besteht die Verpflichtung, soweit zumutbar der Künstlerin /
dem Künstler / der Künstlergruppe das Werk vorübergehend zur Nutzung
(z. B. für Ausstellungen, Retrospektiven usw.) zu überlassen.

§ 2 Rechte, Pflichten und Leistungen beider Vertragsparteien
2.1 Übergabe des Werkes
Die Künstlerin / Der Künstler / Die Künstlergruppe ist verpflichtet, das Werk zum
vereinbarten Termin, in einwandfreiem Zustand und eindeutig bezeichnet zu
übergeben.

2.2 Präsentation / Technische Voraussetzungen
Über Art und Umfang der Präsentation entscheiden Künstlerin/Künstler/Künstlergruppe
und Nutzerin/Nutzer einvernehmlich. Die technischen Voraussetzungen
werden von der Nutzerin / dem Nutzer gewährleistet und finanziert.
2.3 Veranstaltungen
Ist für die Präsentation des Werkes die Anwesenheit der Künstlerin / des Künstlers
/ der Künstlergruppe zu einer Veranstaltung gewünscht, so ist sie/er dazu
bereit, sofern der Termin rechtzeitig vereinbart wurde. Die anfallenden Kosten
werden von der Nutzerin / dem Nutzer getragen; gleiches gilt für alle Folgeveranstaltungen.
Auf die Anwesenheit der Künstlerin / des Künstlers / der Künstlergruppe ist in allen
Werbematerialien hinzuweisen.
2.4 Publikationen/Katalog
Die Kosten für die Gestaltung und Herstellung sämtlicher Publikationen werden
von der Nutzerin / dem Nutzer getragen. Leistungen, die in diesem Zusammenhang
von der Künstlerin / dem Künstler / der Künstlergruppe erbracht werden,
werden der Nutzerin / dem Nutzer in Rechnung gestellt.
Die Festlegung der Höhe der Auflage sowie die Ausführung und Herstellung der
Publikationen und/oder des Kataloges erfolgt in Absprache und im Einvernehmen
beider Vertragspartnerinnen/Vertragspartner. Die Künstlerin / Der Künstler /
Die Künstlergruppe erhält einen angemessen hohen Teil der Auflage kostenlos
zur eigenen Verfügung.
Kostenbeteiligung der Künstlerin / des Künstlers / der Künstlergruppe ist nur in
Zusammenhang mit der Herstellung eines Kataloges möglich, wird ausschließlich
mit Kunstwerken geleistet und muss gesondert vereinbart werden.
2.5 Haftung
Die Künstlerin / Der Künstler / Die Künstlergruppe haftet nur für Schäden, die
sie/er oder ihre/seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen.
2.6 Versicherungen
Der Versicherungswert entspricht dem Verkaufswert und ist von der Künstlerin /
dem Künstler / der Künstlergruppe und der Nutzerin / dem Nutzer einvernehmlich
festzulegen. Die Nutzerin / Der Nutzer trägt die Kosten der anfallenden Versicherungen
in voller Höhe. Die Versicherungen müssen nachgewiesen werden.
2.7 Transport/Transportversicherung
Die Kosten für den sachgemäßen Hin- und Rücktransport des Werkes sowie deren
Versicherung (»von Nagel zu Nagel«) sind in voller Höhe von der Nutzerin /
dem Nutzer zu übernehmen.
2.8 Garantie/Wartung/Reparatur
Garantieleistungen der Künstlerin / des Künstlers / der Künstlergruppe für die
künstlerische Gestaltung sind ausgeschlossen, sofern im Vertrag nicht anders
vereinbart. Wartungsverpflichtungen werden nicht übernommen, es sei denn,
sie werden gesondert vereinbart.

2.9 Vernichtung/Zerstörung/Diebstahl/Beschädigung/witterungsbedingte Schädigung
Die Nutzerin / Der Nutzer trifft alle erforderlichen, technisch möglichen und zumutbaren
Vorkehrungen, um Schaden, Diebstahl usw. am Werk zu verhindern.
Bei einer Vernichtung oder Zerstörung des Werkes ist die Nutzerin / der Nutzer
bzw. die Eigentümerin / der Eigentümer verpflichtet, die Künstlerin / den Künstler
/ die Künstlergruppe unverzüglich zu unterrichten; das Recht der Künstlerin / des
Künstlers / der Künstlergruppe zur Geltendmachung eines Schadenersatzes wird
hierdurch nicht berührt.
2.10 Beabsichtigte Vernichtung durch die Eigentümerin / den Eigentümer
Bei beabsichtigter Vernichtung des Werkes ist die Eigentümerin/der Eigentümer
verpflichtet, die Künstlerin / den Künstler / die Künstlergruppe vorab zu unterrichten
und mit ihr/ihm eine einvernehmliche Regelung herbeizuführen, z. B. das
Werk kostenfrei zurückzugeben.
2.11 Reisekosten
Die Reisekosten, Kosten für Übernachtungen sowie Mehraufwendungen der
Künstlerin / des Künstlers / der Künstlergruppe zur Erfüllung des Vertrages werden
von der Nutzerin / dem Nutzer gegen Nachweis erstattet.
2.12 Zusätzliche Leistungen
Zusätzliche Leistungen der Künstlerin / des Künstlers / der Künstlergruppe werden
von der Nutzerin / dem Nutzer gesondert vergütet. Bei Bedarf ist ein Kostenvoranschlag
vorzulegen.
Alle mit den vereinbarten Wartungsverpflichtungen verbundenen Kosten werden
von der Nutzerin / dem Nutzer getragen und der Künstlerin / dem Künstler / der
Künstlergruppe gesondert vergütet.
Der Künstlerin / Dem Künstler / Der Künstlergruppe ist es vorbehalten, erforderliche
Restaurierungen oder Reparaturen gegen ein angemessenes Entgelt vorzunehmen.
Nimmt die Künstlerin / der Künstler /die Künstlergruppe die
Restaurierung oder die Reparaturen nicht selbst vor, so gibt sie / er verbindliche
Hinweise zu Art und Weise der Ausführung.
2. 13 Rückgabe des Werkes
Wird das Werk der Nutzerin / dem Nutzer nur vorübergehend überlassen, so ist
sie/er verpflichtet, es nach Vertragsende unverzüglich und in einwandfreiem Zustand
zurückzugeben.
Eine Verlängerung der Überlassungsfrist bedarf der Einwilligung der Künstlerin /
des Künstlers / der Künstlergruppe. Ein für die Überlassung vereinbartes Honorar
erhöht sich in diesem Fall zeitanteilig; der Erhöhungsbetrag wird mit Beginn der
Verlängerung fällig.
§ 3 Zahlungsbedingungen
3.1 Zahlungsfrist

Sämtliche Ansprüche der Künstlerin / des Künstlers / der Künstlergruppe auf
Zahlung sind fällig je zur Hälfte bei Vertragsabschluss und bei Erbringung der
von der Künstlerin / vom Künstler / der Künstlergruppe geschuldeten Leistung.
Sie sind zahlbar ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen.
3.2 Mehrwertsteuer
Sämtliche Vergütungen und Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen
Mehrwertsteuer.

3.3 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Begleichung sowohl des Gesamtpreises als auch der Vergütungen
für zusätzliche Leistungen der Künstlerin / des Künstlers / der Künstlergruppe
verbleibt das Kunstwerk im Eigentum der Künstlerin / des Künstlers /
der Künstlergruppe.
3.4 Minderung der Vergütungen
»Nichtgefallen« der Ausführung des Werkes der Künstlerin / des Künstlers /
der Künstlergruppe, eines Auftrages oder einer Präsentation kann nicht zu einer
Minderung der Vergütungen führen.
3.5 Abgabepflicht
Die gesetzliche Künstlersozialversicherungsabgabe sowie anfallende Abgaben
an entsprechende Verwertungsgesellschaften werden von der Nutzerin / dem
Nutzer getragen, sofern sie/er abgabepflichtig ist.
§ 4 Aufhebung und Kündigung von Verträgen
4.1 Form

Aufhebung und Kündigung von Verträgen bedürfen der schriftlichen Form.
4.2 Aufhebung/Kündigung durch die Nutzerin / den Nutzer
Im Falle der Aufhebung/Kündigung durch die Nutzerin / den Nutzer wird ein Honorar
für die nicht zur Nutzung übernommene Arbeit fällig; es beträgt mindestens
50 Prozent des vereinbarten Honorars zuzüglich der nachgewiesenen Materialkosten.
4.3 Aufhebung/Kündigung durch die Künstlerin / den Künstler / die Künstlergruppe
Im Fall der Aufhebung/Kündigung durch die Künstlerin / den Künstler / die Künstlergruppe
ist die Rückzahlung der bis zum Zeitpunkt der Kündigung gezahlten
Vergütungen ausgeschlossen.
4.4 Absage im Krankheitsfall
Bei einer Absage wegen Krankheit der Künstlerin / des Künstlers / der Künstlergruppe
ist ein ärztliches Attest beizubringen. Die Rückzahlung bereits gezahlter
Vergütungen ist ausgeschlossen.

Erläuterungen zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das grundlegende Vertragsverhältnis
zwischen Bildenden Künstlerinnen und Künstlern und deren jeweiliger Vertragspartei.
Die Vertragspartnerinnen und -partner können verschiedenste Nutzerinnen
und Nutzer sein: Veranstalter, Galeristen, Kommissionäre, Auftraggeber, Käufer unter
anderen.
Die AGB sind Grundlage aller Musterverträge. Sie sollten vor Vertragsunterzeichnung
von beiden Parteien zur Kenntnis genommen werden. Mit der Unterzeichnung des
Vertrages werden die AGB von beiden Seiten akzeptiert. Das hat zur Folge, dass die in
den AGB aufgelisteten Paragraphen Bestandteile des Vertrages werden, ohne darin
aufgeführt sein zu müssen. Wenn identische Paragraphen oder Formulierungen sowohl
in den AGB als auch in den einzelnen Verträgen vorkommen, bekräftigt das die
Bedeutung dieser Passagen für den konkreten Vertrag und ist kein Grund, aus einem
von beiden gestrichen zu werden.
Achtung! Nicht vergessen, die eigenen AGB der anderen Seite zur Kenntnis zu geben
oder dem Vertrag beizulegen. Es gelten immer diejenigen AGB, die vor der Vertragsunterzeichnung
zuletzt im Verkehr waren. Wenn die andere Vertragspartei ihre AGB
sendet, sollte im Gegenzug durch Übersendung der eigenen AGB sofort widersprochen
werden. Wird der Widerspruch versäumt, so gelten die AGB der Vertragspartnerin
/ des Vertragspartners.
Maßgebliche inhaltliche Änderungen sollten nicht ohne rechtlichen Beistand erfolgen.
Urheberrecht
Sind die Werkabbildungen von einer Fotografin / einem Fotografen erstellt worden,
muss die Nutzung geregelt und die Urheberin / der Urheber genannt werden. Gleiches
gilt, wenn die Künstlerin / der Künstler / die Künstlergruppe das Werk selbst fotografisch
oder mittels anderer Techniken reproduziert hat.
Das Folgerecht regelt das Recht der Künstlerin / des Künstlers / der Künstlergruppe,
bei Weiterveräußerung eines bereits veräußerten Werkes durch bzw. an einen Kunsthändler
oder Versteigerer (§ 26 UrhG) am Erlös beteiligt zu sein.
Das Zugangsrecht regelt das Recht der Künstlerin / des Künstlers / der Künstlergruppe
auf Zugang zu bereits veräußerten Werken, soweit dies zur Herstellung von Vervielfältigungsstücken
oder Bearbeitungen erforderlich ist (§ 25 UrhG).
Rechte, Pflichten und Leistungen beider Vertragsparteien
Übergabe und Rückgabe des Werkes/der Werke
Die Bezeichnungen und Beschriftungen am Werk /an den Werken müssen identisch
mit denen in der Werkliste und auf dem Lieferschein sein.
Für Teile des Werks / der Werke, die nicht urheberrechtlich geschützt sind, gelten die
Garantie- und Gewährleistungsregelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
Veränderung / Vernichtung des Werkes / der Werke durch die Eigentümerin / den Eigentümer
Nach dem geltenden Gesetz wird zwischen einer Veränderung und der beabsichtigten
Vernichtung eines Werkes durch die Eigentümerin / den Eigentümer unterschieden.
Während durch Veränderung das Urheberrecht der Künstlerin / des Künstlers / der
Künstlergruppe verletzt wird, steht es der Eigentümerin/dem Eigentümer hingegen frei,
das Werk zu vernichten. Um einer möglichen beabsichtigten Vernichtung entgegenzuwirken,
sind vertragliche Regelung notwendig.